In der Unfallversicherung gibt es bei vielen Tarifen Nachlässe für Familien- oder Mehrpersonenversicherungen. Daher ist es sinnvoll, die gesamte Familie auf einmal zu versichern als für jedes Familienmitglied eine einzelne Versicherung abzuschließen.
Quelle: pecumax
Gliedertaxe
Für wesentliche Beeinträchtigungen am Körper wurden die Invaliditätsgrade in einer so genannten Gliedertaxe festgelegt.
Als feste Invaliditätsgrade gelten bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit generell folgende Werte:
- eines Armes im Schultergelenk 70 % - eines Armes bis oberhalb des Ellenbogengelenks 65 % - eines Armes unterhalb des Ellenbogengelenks 60 % - einer Hand im Handgelenk 55 % - eines Daumens 20 % - eines Zeigefingers 10 % - eines anderen Fingers 5 % - eines Beines bis über der Mitte des Oberschenkels 70 % - eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % - eines Beines bis unterhalb des Knies 50 % - eines Beines bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % - eines Fußes im Fußgelenk 40 % - einer großen Zehe 5 % - einer anderen Zehe 2 % - eines Auges 50 % - des Gehörs auf einem Ohr 30 % - des Geruchs 10 % - des Geschmackes 5 %
Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung eines dieser Körperteile oder Sinnesorgane wird der entsprechende Teil des Prozentsatzes angenommen. Um dies genau feststellen zu können, muss in diesem Fall ein vom Versicherer ausgesuchter Gutachters eingeschaltet werden.
Die meisten Versicherer bieten Tarife an, bei denen die Gliedertaxe erhöht wird. Werden Körperteile durch den Unfall betroffen, die in der Gliedertaxe nicht erwähnt werden, so wird unter ärztlichen Gesichtspunkten beurteilt, inwieweit die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist.
Sind mehrere Körperteile durch den Unfall betroffen, werden die Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 % werden jedoch nicht angenommen.
Quelle: pecumax
Progression
Die Progression gibt an, ob die Leistung im Schadensfall bei steigender Invalidität linear (proportional) oder progressiv (überproportional) ansteigt.
In den meisten Tarifen werden unterschiedliche Progressionsmodelle angeboten, meistens zwischen 100% und 500 %. Dabei steigt Versicherungsleistung zunächst linear, ab einem bestimmten Invaliditätsgrad (meist ca. 25%) wächst die Versicherungsleistung überproportional. Hintergrund ist, dass die ausgezahlte Versicherungssumme im Schadensfall bei hohen Invaliditätsgraden steigt, da auch die finanziellen Belastungen bei höheren Invaliditätsgraden überproportional ansteigt.
Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt 100.000 €, die Progression 500%. Bei einem Unfall, der zu 70% Invalidität (z.B. Verlust des Arms ab Schultergelenk) führt erhalten Sie dann bereits 200.000 €.
Quelle: pecumax
Versicherungssumme
Bitte geben Sie die Versicherungssumme an, die im Falle der Invalidität ausbezahlt werden soll.
Die tatsächlich ausgezahlte Summe im Schadensfall richtet sich bei der Unfallversicherung nach dem Grad der Invalidität (s. Gliedertaxe) und der Progression.
Quelle: pecumax
Unfalltod
Bitte geben Sie die Versicherungssumme an, die im Falle des Todes durch einen Unfall an die Hinterbliebenen ausbezahlt werden soll.
Ausserdem zahlt die Versicherung bei Unfällen mit Invaliditätsfolgen innerhalb eines Jahres nach dem Unfall Vorschüsse auf die Invaliditätsleistung. Der Vorschuss auf die Invaliditätsleistung wird maximal bis zur Höhe der Todesfallsumme geleistet und kann nur beansprucht werden, wenn eine Todesfallsumme versichert ist (§ 11, II AUB).
Quelle: pecumax
Gefahrengruppen
Generell wird im Bereich der Allgemeinen Unfallversicherung zwischen drei Gefahrengruppen (A, B und K) unterschieden:
Gefahrengruppe A (nicht körperlich / handwerklich tätig): Unter diese Gefahrengruppe fallen alle Erwerbstätigen ohne körperliche oder handwerkliche Berufsarbeit bzw. alle, die einer kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeit im Innen- oder Außendienst nachgehen, z.B. leitend oder aufsichtsführend im Betrieb oder auf Baustellen, tätig im Laden, Labor, im Gesundheitswesen (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker etc.) oder in der Schönheitspflege, auch Fotografen, Künstler, Optiker, Rechtsanwälte, Reporter, Schneider, Studenten und Uhrmacher.
Abgesehen von Sondertarifgruppen und Kindern ist die Gefahrengruppe A die günstigere Klassifikation.
Gefahrengruppe B (körperlich / handwerklich tätig): Unter diese Gefahrengruppe fallen alle Erwerbstätigen, die einer körperlichen oder handwerklichen Berufsarbeit nachgehen oder mit ätzenden, giftigen, leicht entzündlichen oder explosiven Stoffen beschäftigt sind. Dazu gehören beispielsweise Bergleute, Berufskraftfahrer und -beifahrer, Kellner, Landwirte, Tänzer, Tierärzte, Turn- und Sportlehrer, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit, Angehörige der Polizei, der Feuerwehr, der Post, Forst-, Steuer-, und Zollverwaltung.
Gefahrengruppe K (Kinder): Unter diese Gefahrengruppe fallen alle Kinder unter 14 bzw. 16 Jahren. Die meisten Versicherer zählen Kinder unter 16 in den "K-Tarif", allerdings liegt die Altersgrenze bei einigen wenigen unter 14 Jahren.
Sondergruppe Hausfrauen / Studenten: Manche Versicherer haben einen gesonderten (meist verbilligten) Tarif für Hausfrauen und Studenten. Versicherer, die einen solchen Sondertarif nicht haben rechnen Hausfrauen und Studenten zu der Tarifgruppe A.
Quelle: pecumax
Krankenhaustagegeld
Wenn Sie ein Krankenhaustagegeld vereinbaren, so erhalten Sie dieses in der vereinbarten Höhe für jeden Tag, den Sie nach einem Unfall im Krankenhaus verbringen.
Sollten Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung sein, so müssen Sie im Krankenhaus eine Eigenbeteiligung in Höhe von EUR 8,70- für max. 14 Tage im Jahr zu erbringen. Daher empfiehlt es sich, ein Krankenhaustagegeld in Höhe von ca.10,- EUR zu vereinbaren.
Genesungsgeld
Das Genesungsgeld erhalten Sie für die gleiche Anzahl von Kalendertagen, für die Krankenhaustagegeld geleistet wird, längstens jedoch für 100 Tage und zwar:
für den 1. - 10. Tag 100 % für den 11. - 20. Tag 50 % für den 21. - 100. Tag 25 % des Krankenhaustagegeldes.
Der Anspruch auf Genesungsgeld wird fällig, wenn Sie aus dem Krankenhaus entlassen werden.
Quelle: pecumax
Kosmetische Operationen
Wenn nach einem Unfall kosmetische Operationen notwendig werden oder von einer versicherten Person gewünscht werden, so erstattet die Unfallversicherung diese Operation (inkl. Kosten für Unterbringung in einer Klink, Arzthonorare usw.) bis maximal zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für kosmetische Operationen.